Ist der Zahn nur stark geschwächt, so wird er in der Regel festsitzend mit einer Vollkrone oder einer minimalinvasiven und defektbezogenen Teilkrone versorgt. Die Verbindung mehrerer Kronen zur „Überbrückung“ einer Zahnlücke bezeichnet man als Brücke.
Ist nur noch eine geringe Anzahl von Zähnen vorhanden, kann in diesem Fall der Patient zur Wiederherstellung der Kaufunktion mit herausnehmbaren Prothesen versorgt werden. Meist ist dies seitens des Patienten nicht mehr gewünscht. Dann stehen heute verschiedene Implantatkonzepte zur festsitzenden Versorgung zur Verfügung. Die Behandlung mit Implantaten stellt einen der Tätigkeitsschwerpunkte in unserer Praxis dar.
Alle unsere zahntechnischen Arbeiten werden von einem deutschen Meisterlabor hochpräzise gefertigt und für Sie genauestens angepasst.